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Eine Krebserkrankung des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrages aus wichtigem
Grunde seinerseits. Dies liegt daran, dass der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt, und zwar
gleichgültig, aus welchem Grund er für langfristig angemietete Räume keine Verwendung mehr hat. Zu diesem Risiko gehört auch
der Erhalt seiner Gesundheit.
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