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Dienstag, 9.2.2010
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Schwere Krankheit des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung des Mietvertrages
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2008, Az. I-24 W 53/08

Eine Krebserkrankung des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrages aus wichtigem Grunde seinerseits. Dies liegt daran, dass der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt, und zwar gleichgültig, aus welchem Grund er für langfristig angemietete Räume keine Verwendung mehr hat. Zu diesem Risiko gehört auch der Erhalt seiner Gesundheit.

BGB § 242; BGB § 537 Abs. 1 S. 1; BGB § 542 Abs. 2; BGB § 578 Abs.2 S.1
 
 
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