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Im Antisemitismus-Streit mit dem Publizisten Henryk M. Broder hat Evelyn Hecht-Galinski vor dem LG Köln einen Teilsieg errungen.
Demnach darf Broder seine Behauptung, die Tochter des früheren Zentralratsvorsitzenden der Juden, Heinz Galinski, gebe antisemitische
Statements ab, nicht mehr in der Form wiederholen wie geschehen. Generell ist die Äußerung aber nicht unbedingt verboten.
Der Vorwurf stellt keine durch das Grundgesetz gedeckte freie Meinungsäußerung dar, weil der nötige Sachbezug fehlt. Es handelt
sich um ein Werturteil, bei dem die Grenze zur Schmähkritik überschritten ist, so dass die Kränkung der Person im Vordergrund
steht. Maßgeblich ist, wie ein "unbefangener Durchschnittsleser" solche Äußerungen versteht. (dpa-Meldung)
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