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Im Kölner "Zwitterprozess" hat eine 49-jährige Krankenpflegerin auch in der Berufungsinstanz gegen einen Chirurgen obsiegt,
den sie wegen einer über 30 Jahre zurückliegenden Operation auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 100.000 in Anspruch
nimmt. Die Operation, bei der der Krankenpflegerin die intakten Eierstöcke sowie die Gebärmutter entfernt worden waren, ist
ein rechtswidriger Eingriff, weil der Chirurg die Patientin vor der Operation nicht hinreichend aufgeklärt hat und sie daher
mangels wirksamer Einwilligung schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt hat. (Pressemitteilung
des Gerichts)
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