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Der VGH Baden-Württemberg hat ein immissionsschutzrechtliches Beschwerdeverfahren des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland
Landesverband Baden-Württemberg abgeschlossen. Der Rechtsstreit hat sich erledigt, weil eine Vorabzulassung im Hinblick auf
die Errichtung des Fleischwerks mit der Erteilung der endgültigen Genehmigung gegenstandslos wird. Der BUND muss sich an seiner
Erledigungserklärung, die in dieser Situation sachdienlich ist, festhalten lassen, nachdem auch die anderen Beteiligten eine
solche Erklärung abgegeben haben. Durch die vorab zugelassenen Maßnahmen sind Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts
nicht verletzt worden. (Pressemitteilung des Gerichts)
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