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Eilverfahren über Vorabzulassung der Errichtung des Edeka-Fleischwerks beendet
VGH Baden-Württemberg, vom 17.11.2009, Az. 10 S 1851/09

Der VGH Baden-Württemberg hat ein immissionsschutzrechtliches Beschwerdeverfahren des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg abgeschlossen. Der Rechtsstreit hat sich erledigt, weil eine Vorabzulassung im Hinblick auf die Errichtung des Fleischwerks mit der Erteilung der endgültigen Genehmigung gegenstandslos wird. Der BUND muss sich an seiner Erledigungserklärung, die in dieser Situation sachdienlich ist, festhalten lassen, nachdem auch die anderen Beteiligten eine solche Erklärung abgegeben haben. Durch die vorab zugelassenen Maßnahmen sind Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts nicht verletzt worden. (Pressemitteilung des Gerichts)

 
 
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