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Das Bayerische VG München hat einen Eilantrag der C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH gegen die Bayerische Landeszentrale
für Neue Medien (BLM) abgelehnt. Die Antragstellerin darf damit vorläufig nicht über den 25. Oktober 2009 hinaus das Wochenendfenster
in den Programmen RTL und SAT 1 ausstrahlen. Aufgrund des Todes eines Gesellschafters kam es bei der Antragstellerin zu einer
Veränderung der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse. Die BLM sah dadurch unter anderem ein Defizit in der Meinungsvielfalt
des Anbieters und hielt eine Neuausschreibung für anzeigt. Das VG erachtete die Entscheidung der BLM nach überschlägiger Prüfung
im Eilverfahren als rechtmäßig. (Pressemitteilung des Gerichts)
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