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Sonnabend, 13.3.2010
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Beförderungsstelle Rektorin/Rektor an neugeschaffener Realschule plus
VG Trier, vom 19.01.2010, Az. 1 K 593/09

Die nach der Landesbesoldungsordnung mit A 15 bewertete Direktorenstelle an einer durch Zusammenlegung einer Realschule und einer Hauptschule neugeschaffenen Realschule plus stellt sich für einen bisher nach A 14 besoldeten Rektor einer ehemaligen Realschule als Beförderungsstelle dar. Dies hat nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften zur Folge, dass die Beförderung erst nach Feststellung der Eignung für den höher bewerteten Dienstposten in einer 12-monatigen Erprobungszeit erfolgt. (Pressemitteilung des Gerichts)

 
 
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