Jurion.de   Rechtsprechung   Gesetzgebung   Fachpresse     Freitag, 12.3.2010 - 4:15
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Anmerkung zu SG Aurich Urteil S 15 AS 159/05 v. 12.10.2005
Helga Spindler , info also 2006, 30-31

Die Erstattung der angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen des § 22 SGB-II will gewährleisten, dass die übernommenen Mieten dem örtlichen Wohnungsmarkt entsprechen. Dabei sind jeweils die aktuellen Mietspiegel zugrunde zu legen.

SGB-II § 22