|
|
Umgangskosten aus den Mitteln der Grundsicherung für Arbeitssuchende |
|
Bernhard Jansen
, ZFE 2006, 249-253
|
|
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II haben Anspruch auf Übernahme der angemessenen Fahrtkosten für die Ausübung des Umgangsrechts
mit ihren Kindern, wenn diese weiter entfernt wohnen. Anspruchsgrundlage ist § 73 SGB XII.
|
|
SGB-II § 23 Abs. 1 S. 1, SGB-XII § 73 |
|
|
|