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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.05.1987, Az.: 1 BJs 46/86 - 5 I BGs 286/87
Urt. v. 07.05.1987, Az.: 1 BJs 46/86 - 5 I BGs 286/87
Glaubhaftmachung ; Selbstbelastung; Auskunftsverweigerung; Zeuge; Umfang
Fundstelle:
BGH, 07.05.1987 - 1 BJs 46/86 - 5 I BGs 286/87
Amtlicher Leitsatz:
1. Einer Glaubhaftmachung gem. § 56 StPO bedarf es nicht, wenn sie nur durch eine Selbstbelastung des Zeugen möglich wäre.
2. Wenn in § 55 StPO auch nur von der Auskunftsverweigerung in bezug auf einzelne Fragen die Rede ist, so kann ein Zeuge die Auskunft auch insgesamt verweigern, wenn seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß eine Trennung nicht möglich ist.
3. Das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO erstreckt sich auch auf solche Fragen, durch deren wahrheitsgemäße Beantwortung zwar alleine nicht eine Strafverfolgung ausgelöst werden könnte, die aber ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude betreffen und demzufolge zu einer Belastung des Zeugen beitragen können.
Zitierungen
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